Sonst keine Probleme?
Die Bezeichnung „Fräulein“ ist laut dem Frankfurter Amtsgericht nicht ehrverletzend. Eine Mieterin hatte geklagt – es ging um einen Putzplan. Eine Mieterin muss akzeptieren, in Aushängen als „Fräulein“ bezeichnet zu werden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden – und eine Unterlassungsklage der Frau abgewiesen. Es ist demnach nicht ehrverletzend, dass die Vermieterin den…