Haus verkaufen - Wohnung verkaufen
KRAFT Immobilien Bonn wickelt erfolgreich Immobilienverkäufe für Sie ab
Seit 1979 steht das Unternehmen KRAFT Immobilien für Qualität und Kompetenz bei Immobilienverkäufen. Unser Anspruch ist es, für Sie in jeder Phase des Verkaufsprozesses als - im wahrsten Sinne des Wortes – „ehrlicher Makler“ präsent zu sein. Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für alle Beteiligten – neben dem rein finanziellen Aspekt – auch häufig eine emotionale Entscheidung. Nur im Dialog ist es möglich ein für beide Parteien zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. Wir denken: Das ist eine essentielle Eigenschaft eines seriösen Maklers.
Haus verkaufen oder Wohnung verkaufen mit KRAFT Immobilien - unsere Leistungen für Sie:
Beratung
In einem unverbindlichen Beratungsgespräch klären wir miteinander die Chancen, aber auch die Risiken, die ein Verkauf Ihrer Immobiler in der aktuellen Marktsituation bietet.
Bewertung In einem nächsten Schritt nehmen wir eine fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie vor. Hierzu benötigen wir alle Unterlagen, die für eine Bewertung, aber auch für einen späteren Verkauf notwendig sind. Sind nicht alle Dokumente vorhanden, so besorgen wir diese bei den zuständigen Ämtern.
Verkaufsvorbereitung In weiteren Beratungsgesprächen eruieren wir gemeinsam die Notwendigkeit eventuell anstehender Renovierungs- oder Verschönerungsmaßnahmen noch vor Beginn des Vermarktungsprozesses. Auch eine reale oder virtuelle Einrichtung Ihrer Immobilie ist möglich (Home-Staging) Die erfahrenen Architekten und Bauingenieure unserer Schwestergesellschaft KRAFT Bauprojekt und unsere Kooperationspartner aus allen Bereichen der Sanierung und Renovierung stehen Ihnen hier zur Verfügung. Eine Immobilie, die keinen Sanierungsstau aufweist, erzielt in der Regel einen überproportional höheren Verkaufspreis.
Vermarktung Nach fotografischer und textueller Aufnahme des Verkaufsobjekts und anschließender Exposé-Erstellung, beginnen wir mit der Käufersuche. Parallel zur Recherche in unserer Datenbank, initiieren wir den Vermarktungsprozess mittels diverser Medien, ebenso schalten wir unsere Kollegenunternehmen ein, die sich in der BIP-Gruppe (Bonner Immobilien Partner) zusammengeschlossen haben.
www.bip-partner.de
Falls Sie es wünschen, halten wir Sie jederzeit über den Status Quo der Vermarktung mittels Monitorings auf dem Laufenden. Es besteht für Sie auch die Möglichkeit, über einen Link selbständig unsere Aktivitäten einzusehen.
Besichtigungstermine werden wir stets diskret und nach gemeinsamer Absprache durchführen - natürlich auch abends oder am Wochenende.
Wir begleiten Verkäufer und Käufer während des gesamten Verkaufs- und Kaufprozesses bis hin zum Beurkundungstermin beim Notar.
Nachbereitung
Auch nach der Beurkundung steht KRAFT Immobilien den Vertragsparteien mit Rat und Tat zur Seite, falls im Nachgang Fragen oder Probleme auftreten sollten.
Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie?
Haus, Eigentumswohnung oder Baugrundstück - unsere erfahrenen Experten beraten Sie gerne zum Verkauf Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstückes. Neben Sie unverbindlichen Erstkontakt zu uns auf. Auch wenn Sie erst mittelfristig eine Veräußerung ins Auge fassen, zögern Sie nicht uns anzusprechen, wir sind mit unserer Expertise jederzeit für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis der Bewertung nur einen Näherungswert darstellt. Ein exakter Anbietungspreis kann erst nach einer ausführlichen Besichtigung angegeben werden.
Checklisten Immobilien Verkauf
Listen der Unterlagen, die Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, finden Sie hier:
Geldwäsche:
Als Unternehmen der Immobilienwirtschaft ist die Kraft Immobilien GmbH nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 10,4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie oder eines Fotos. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. die Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Flyer zum Geldwäschegesetz (GwG)“