Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm diese AGB übergeben oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, die AGB über das Internet unter www.kraft-bonn.de einzusehen.
1. Kraft Immobilien GmbH vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z.B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw. Der Kunde der Kraft Immobilien GmbH verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch Kraft Immobilien GmbH vermittelten Vertrages (z.B. Kaufvertrag, gewerblicher Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie, eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises (incl. gesetzlicher MwSt.) zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages, verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller – sofern nichts anderes vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten (incl. MwSt.) zu zahlen. Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber der Kraft Immobilien GmbH sein. Im Falle der schriftlichen Beauftragung zur Suche einer Wohnung durch den Mietinteressenten wird dieser zum Auftraggeber/Besteller. Kommt es zur erfolgreichen Vermittlung einer Wohnung, die sich zum Zeitpunkt der Beauftragung noch nicht im Angebot von Kraft Immobilien GmbH befand, beträgt die Provision bei Vertragsabschluss 2,38 Monatsmieten, zahlbar vom Mieter (Auftraggeber und Besteller).
2. Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung den Honoraranspruch ausgleicht.
3. Alle unterbreiteten Angebote der Kraft Immobilien GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt Kraft Immobilien GmbH keine Gewähr oder Haftung. Kraft Immobilien GmbH ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen.
4. Die durch Kraft Immobilien GmbH übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt; diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch Kraft Immobilien GmbH gestattet. Kraft Immobilien GmbH verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Kraft Immobilien GmbH weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.
5. Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Kraft Immobilien GmbH auf Schadenersatz in Höhe der Provision.
6. Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Weg der Zwangsversteigerung.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
7. Kraft Immobilien GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kraft Immobilien GmbH – ohne rechtliche Verpflichtung – Verträge zwischen ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z.B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt Kraft Immobilien GmbH keine Haftung.
8. Ist dem Kunden der Kraft Immobilien GmbH das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dies unverzüglich – das ist spätestens innerhalb einer Woche – gegenüber Kraft Immobilien GmbH mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf Vorkenntnis berufen.
9. Kraft Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
10. Der Kunde verpflichtet sich, Kraft Immobilien GmbH umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermietungs- bzw. Anmietabsicht aufgibt.
11. Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.
12. Die Erhebung und die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.
13. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
14. Erfüllungsort und Gerichtstand unter Vollkaufleuten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Kraft Immobilien GmbH in Bonn.