Im Februar dieses Jahres trug sich folgende kleine Geschichte zu: wir erhielten ein offizielles Schreiben eines Vertreters des LDI NRW (Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen). Ein Herr Pascal G. hatte sich an die Behörde gewandt und sich beschwert, am 07.11 2019 unverlangt einen Newsletter von uns erhalten zu haben.
Newsletter im Double-Opt-in-Verfahren – sichere Sache
Zum Verfahren: eine Person kann sich auf unserer Homepage anmelden, um die neuesten Newsletter zu erhalten. Auf unserer Anmeldeseite brauchen Sie nur Name, Vorname und eine Emailadresse angeben, wobei der Name auch ein Alias oder Nickname sein kann. Einzig und allein die E-Mail-Adresse muss aktuell sein. Um Missbrauch zu vermeiden, benutzen wir das sogenannte Double-Opt-in-Verfahren. Das geschieht, indem Sie auf den Link in der Bestätigungsmail klicken, die sie nach der Eingabe der E-Mail-Adresse in das Online-Formular zugeschickt bekommen. Erst danach wird die jeweilige Adresse aktiv in die Empfängerliste aufgenommen. Somit wird gewährleistet, dass es tatsächlich die Inhaber der E-Mail-Adressen selbst waren, die sich bewusst für den Newsletter angemeldet haben. Wenn der Link in der Double-Opt-in Bestätigungsmail in einem bestimmten Zeitraum nicht geklickt wird, erfolgt kein Newsletter-Versand an diese Adresse. So sicher, so gut, dachten wir.
Im Brief des Datenschützers wurde dann behauptet, Herr G. hätte uns über seinen Anwalt Piotr Z. dreimal per Fax aufgefordert, Auskunft über die Speicherung der Daten des Herrn G. zu erteilen. Da wir daraufhin nicht reagiert haben, hätte Herr Z. dann den Datenschutzbeauftragten eingeschaltet. Dummerweise ist keines dieser Faxe bei uns eingegangen, was bewiesen werden konnte, da wir einer Aufbewahrungspflicht für jede Mail und jedes Fax unterliegen.
Ein Pokerspieler und ein Anwalt ohne Zulassung
Das Internet ist manchmal ja eine feine Sache. Ein wenig Googlen und schon sind zahlreiche Blogeinträge zu den Machenschaften der Herren G. und Z. zu finden. Herr G. ist hauptberuflich Pokerspieler und hält sich gerne an der deutsch-österreichischen Grenze auf. Herr Z. hat seine Anwaltslizenz verloren und lässt sich von einem noch dubioseren Assessor vertreten. Ihre Masche ist es, Vereine, kleine Firmen und andere Institutionen wegen angeblicher Datenschutzverstöße abzumahnen und Gebühren zu kassieren. Also, wie wir im Rheinland es so charmant auszudrücken wissen: richtige Drecksäcke!
Wir hatten also viel Material, um mit einer Mail den Datenschützer zu einem Schmunzeln zu bewegen. Double-Opt-in, Nachweis, keine Faxe erhalten zu haben, einige Hinweise zum Geschäftsgebaren der Herren G. und Z. Aber – Datenschützer schmunzeln nicht!
So erhielten wir dann nach einem halben Jahr ein weiteres, anderthalbseitiges Schreiben mit der Aufforderung, jetzt endlich eine Erklärung gegenüber Herrn G., mit Kopie ans LDI, abzugeben, dass wie seine Daten nicht gespeichert haben. Im Unterlassungsfall drohen saftige Strafen, weshalb wir brav erklärten, dass wir die Daten, die er selbst eingegeben hatte, gelöscht haben.
Wahrscheinlich hat der Sachbearbeiter des LDI korrekt gehandelt, streng nach Vorschrift. Aber wie hirnrissig ist diese neue Datenschutzgrundverordnung? Keiner versteht sie in Gänze, die Wirtschaft wurde mit Milliarden belastet und die Verbraucher sind genervt. Bis heute gibt es in Deutschland keine elektronische Patientenakte, ein Impfregister, wie es in Israel existiert, würde bei uns ebenso an der DSGVO scheitern. Stattdessen schlagen wir uns mit dem permanenten Cookie-Wahnsinn herum, der es einem verleidet, Webseiten zu besuchen. Das Portal „Datenschutz-Notizen“ listet am Beispiel der Märkischen Oderzeitung auf:
„Sage und schreibe 21 „notwendige“ Cookies sowie schier fassungslose 216 (!) in der Kategorie Marketing lassen den geneigten Webseiten-Besucher an Qualität und Handhabung seiner Sehhilfe zweifeln“.
Datenschutz ist zweifellos wichtig, aber die DSGVO in der aktuellen Neufassung ist ein bürokratisches Monster, welches umfassend reformiert werden muss. Frau von der Leyen sollte handeln! Bitte verzeihen Sie den Witz zum Schluss!
Bernd Viebach