Immobilien erfolgreich vermieten - KRAFT-Service für Vermieter
Seit über 40 Jahren sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Vermietung von Immobilien in Bonn und Umgebung geht. Viele Stammvermieter schätzen die partnerschaftliche und kompetente Zusammenarbeit mit uns. Über 2.000 Haus- und Wohnungseigentümer verlassen sich bei Neuvermietungen immer wieder auf den guten Service und die passende Mieterauswahl von KRAFT Immobilien.
Mit unserem breiten Leistungsspektrum und professionell aufgestellten Mitarbeitern bieten wir Vermietern genau die Leistung und Entlastung, die Sie erwarten.
Ihre Vorteile der Vermietung mit Unterstützung von KRAFT Immobilien:
- Persönliche Beratung bei der Entwicklung des Mieterprofils
- Beratung bei der Mietpreisfindung unter Berücksichtigung des jeweiligen „Mietspiegels“
- Erstellung eines qualifizierten Exposés mit hochwertigem Fotomaterial
- Optional Grundrissbearbeitung und Beschaffung eines Energieausweises
Wir bieten Ihr Mietobjekt professionell an
Um die passenden Mieter für Ihr Objekt zu gewinnen, nutzen wir verschiedene Wege. So präsentieren wir Ihr Haus oder Ihre Wohnung zur Vermietung:
- in der umfangreichen KRAFT-Kundenkartei
- im Schaufenster unseres Poppelsdorfer Ladenlokals
- auf der KRAFT-Homepage
- im KRAFT-Magazin (PDF-Version)
- auf allen wesentlichen Immobilienportalen, ggf. mit Videoclip
- ggfls. in der Tagespresse
Wir wählen die passenden Mietinteressenten für Sie aus
Wir verwalten alle Mietinteressenten, die sich auf Ihr Objekt melden und suchen die richtigen Mieter für Sie aus. Dazu gehören Leistungen, wie:
- Annahme/Aufnahme der Mietinteressenten per Telefon, Email, Fax und sozialen Medien
- Vorauswahl der Interessenten auf Eignung als potenzielle Mieter
- Durchführung von Besichtigungen mit ausgewählten Interessenten, auch abends oder am Wochenende
- Bonitätsprüfung bei Kunden, die Anmietungsinteresse anmelden (Creditreform und andere Auskunfteien), ggf. soziale Medien
- Vorstellung geeigneter Mietinteressenten
- Mietvertragsvorbereitung - wir arbeiten mit Verträgen aktueller Rechtsprechung
- Mietvertragsabschluss mit oder ohne Beteiligung des Vermieters
- Abnahme der Wohnung vom Altmieter mit Protokollierung
- Übergabe der Wohnung an den Neumieter mit Protokollierung
- Nachsorge im Falle aufkommender Probleme
Hinweis für Vermieter
Seit dem 01.11.2015 sind Vermieter verpflichtet, spätestens 14 Tage nach Einzug des Mieters eine Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen. Ein Formular der Stadt Bonn finden Sie hier:
Bestellerprinzip
Am 01. Juni 2015 trat das Mietrechtnovellierungsgesetz in Kraft. Neben der sogenannten „Mietpreisbremse“ ist das Bestellerprinzip zentraler Punkt der Novelle. Diese beinhaltet die Regelung, dass bei der Vermittlung einer Mietwohnung oder eines Hauses derjenige die Provision bezahlt, der den Makler hierzu beauftragt hat. Dies ist in der Regel der Vermieter. „Neu“ an dieser Novelle ist übrigens inhaltlich nichts. Schon seit Jahrzehnten bestimmen Angebot und Nachfrage den Markt und in ländlichen Regionen ist es seit jeher so, dass der Vermieter die Maklerprovision entrichtet. KRAFT Immobilien sieht sich - wie schon seit vielen Jahren - als neutraler Vermittler zwischen Vermieter und Mieter. Diesem Anspruch sind wir auch weiterhin verpflichtet.