Vermittlung von Mietobjekten
Seit der Einführung des Besteller-Prinzips für Vermietungen im Jahre 2015 können wir bei der Vermittlung von Mietobjekten leider nicht mehr unsere Hilfe anbieten. Da wir seit dieser Zeit nur noch von den Vermietern beauftragt werden, ist es uns aus rechtlichen Gründen unmöglich gemacht geworden, Mietsuchenden unsere Unterstützung anzubieten. Wir bedauern diese Entwicklung sehr, da der Bedarf an Serviceleistungen bei der Wohnungssuche gerade in einer Stadt wie Bonn sehr groß ist.
Sie haben Interesse an einer Wohnung / einem Haus?
Der Markt für Mietobjekte ist in der Stadt Bonn und den umliegenden Gemeinden schon seit Jahren sehr angespannt. Daher ist es sinnvoll, frühzeitig einige Dokumente zusammen zu stellen, die Sie zumeist für einen Mietvertragsabschluss benötigen. In der Regel brauchen Sie:
- Formular Selbstauskunft
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate und / oder eine Kopie des Arbeitsvertrags. Bei Selbständigen ist eine aktuelle BWA oder ein anderweitiger Nachweis, beispielsweise von einem Steuerberater erstellt, notwendig.
- Eine aktuelle Schufa-Auskunft (nicht älter, als drei Monate). | www.meineschufa.de
Nach dem Einzug
Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde der Gemeinde anzumelden. Ebenso ist Ihr Vermieter verpflichtet, den Einzug zu bestätigen. | PDF-Wohnungsmeldung-Bonn
Nach dem Auszug
Bitte denken Sie daran, sich nach dem Auszug bei Ihrer Gemeinde abzumelden. | PDF-Wohnungsabmeldung-Bonn