Es hat uns interessiert wie die Bonner Immobilen-Makler bei der Courtage mit der MwSt.-Senkung umgehen. Zum Vergleich haben wir noch Kölner Angebote hinzugezogen. Am 01. November, also vier Monate nach Einführung der MwSt.-Ermäßigung, haben wir uns daher die Angebote für Ein- und Zweifamilienhäuser in den großen Immobiliendatenbanken näher angeschaut. Etwa 50 % der Makler in Bonn und Köln weisen keinen reduzierten Steuer-Satz aus. Wir reden hier nicht über riesige Summen, aber es sollte doch ein Gebot der Fairness sein, die Mehrwertsteuerersparnis an die Kunden weiterzugeben. Ist es noch nachvollziehbar, dass bei kleinen Einzelhändlern, die teilweise hunderte Produkte im Angebot haben, eine Umetikettierung für ein halbes Jahr einen riesigen bürokratischen und damit kostenintensiven Aufwand bedeutet, so dürften die Änderungen in den Immobilienangeboten vielleicht fünf Minuten in Anspruch nehmen.
Überhöhte Käuferprovisionen
Die Weitergabe oder besser Nicht-Weitergabe der ermäßigten Mehrwertsteuer ist sicherlich unschön, viel bedenklicher ist jedoch ein anderes Phänomen. Es sind die MaklerInnen, die vier oder mehr Prozent Käuferprovision verlangen. Das ist zulässig, weil es keine gesetzlichen oder standesrechtlichen Vorgaben gibt. Die in NRW seit Jahrzehnten erhobenen Courtagen von drei Prozent zzgl. MwSt. für Käufer und Verkäufer sind nur „ortsüblich“, können also unter- oder überschritten werden, ohne dass Sanktionen befürchtet werden müssen. Trotzdem hat sich viele Jahrzehnte lang der überwiegende Teil der Anbieter an die Regelung gehalten, es galt – auch in Zeiten geringer Nachfrage nach Kaufimmobilien – so etwas wie ein Berufsethos. Diese Haltung scheint jedoch immer mehr der Vergangenheit anzugehören. Waren es vor einem Jahr noch 10 % der Bonner Makler, die überhöhte Käuferprovisionen verlangt haben, so hat sich der Anteil mittlerweile auf 22 % mehr als verdoppelt. In Köln, wo es noch deutlich schwieriger ist, ein bezahlbares Haus oder eine Wohnung zu erwerben, sind mittlerweile über ein Drittel (36 %) der Anbieter dazu übergegangen, die Notlage der Käufer durch überhöhte Provisionen auszunutzen.
Hybrid-Makler und Zukunftsängste
Überhöhte Käuferprovisionen werden oft deshalb erhoben, weil den Verkäufern die Courtage erlassen wird. Salonfähig gemacht haben dieses Vorgehen die Hybrid-Makler „Homeday“ und „McMakler“, die Millionen an Investorengelder in die werbliche Akquise von Verkäufern (Provisionsschmerz) gesteckt haben. McMakler verlangt daher von Käufern in nachgefragten Märkten wie Köln und Bonn 4 % netto. Homeday präferiert ein anderes Modell, so zahlt der Verkäufer keine, der Käufer sogar eine um eine paar Promille reduzierte Provision. Dafür investiert das Unternehmen auch nicht in festangestellte Makler, sondern engagiert Nebenerwerbsmakler, die häufig weder eine Ausbildung noch Berufserfahrung vorweisen können.
Aber so manchen stationären Kollegen scheint die Vorgehensweise der Hybrid-Makler ein erfolgsversprechendes und nachahmenswertes Beispiel, ersparen sie sich doch so Ausgaben für Werbung und Kundenakquise. Ein weiteres Motiv scheint wohl auch in Zukunftsängsten begründetzu sein. Am 23.12. 2020 tritt die von der Bundesregierung beschlossene Neuregelung der Provisionen in Kraft, dann darf vom Käufer nur noch der Provisionssatz verlangt werden, der zuvor dem Verkäufer in Rechnung gestellt wurde. So versuchen manche ZeitgenossInnen wohl noch „abzusahnen“, denn ab diesem Zeitpunkt wird der Markt neu aufgeteilt und es spricht viel dafür, dass dann die meisten schwarzen Schafe sich ein neues Betätigungsfeld suchen.
Bernd Viebach